Stadtteilbeirat  Neugraben

Geschäftsordnung des Stadtteilbeirats Neugraben
Stand: August 2020

Ziele und Aufgaben
Im Stadtteilbeirat Neugraben arbeiten Menschen zusammen, die in Neugraben wohnen, arbeiten oder sich für den Stadtteil interessieren. Der Stadtteilbeirat Neugraben diskutiert und empfiehlt Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation in Neugraben und entscheidet über die Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds, die vom Bezirksamt Harburg zur Verfügung gestellt werden.
Es ist Ziel der gemeinsamen Arbeit, die Situation der im Gebiet lebenden Menschen zu verbessern und den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf das Stadtteilgeschehen zu vergrößern.
Dazu gehört zum Beispiel:
-    sich über Anregungen und Ideen, Forderungen und Probleme aus dem Stadtteil auszutauschen,
-    Selbst- und Nachbarschaftshilfe und Kontakte im Stadtteil zu fördern,
-    als Sprachrohr der Bürgerinnen und Bürger die Zusammenarbeit von Bewohnerinnen und Bewohnern, sozialen Einrichtungen, Wohnungsunternehmen, der Wirtschaft, Politik und Verwaltung zu fördern,
-    die Wohnsituation und das Wohnumfeld zu verbessern,
-    die Kommunikation im Stadtteil zu fördern,
-    das kulturelle Leben im Stadtteil zu unterstützen.

Der Stadtteilbeirat ist unabhängig, überparteilich und kein Verein.

Mitgliedschaft
-    Mitglied können alle Bewohner und Bewohnerinnen aus Neugraben werden, alle Einrichtungen, Wohnungsunternehmen und die Gewerbetreibenden in Neugraben sowie die Fraktionen der Bezirksversammlung Harburg. Sie sind durch ihre Anwesenheit bei den jeweiligen Sitzungen Mitglied mit Stimm-, Rede- und Antragsrecht.
-    Als Ausnahme von dieser Regel können die Mitglieder des Stadtteilbeirats auch Mitglieder von außerhalb Neugrabens wählen, die maßgeblich mit Neugraben zu tun haben wie z.B. weiterführende Schulen.
-    Mitglieder, die aufgrund ihres Verhaltens den Interessen des Stadtteilbeirats massiv schaden, können durch einfachen Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.

Abstimmungen und Beschlüsse

Alle Mitglieder des Stadtteilbeirats sind stimmberechtigt. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Beschlüsse werden schriftlich festgehalten. Dem Lenkungsausschuss des Stadtteilbeirates bleibt es vorbehalten, gegen bestimmte Beschlüsse ein Veto einzulegen.
Änderungen der Geschäftsordnung sind durch Beschluss des Stadtteilbeirats möglich.

Verfügungsfonds

Zur Zeit steht für Neugraben ein Verfügungsfonds von jährlich 15.000,- € zur Verfügung, über dessen Verwendung die Beiratsmitglieder entscheiden können. Die Verwaltung des Fonds übernimmt der Förderverein Neugraben. Förderanträge sind grundsätzlich bis zu einer Höhe von 1.500,- € genehmigungsfähig.

Sitzungen des Stadtteilbeirats / Lenkungsgruppe

-    Im ersten Quartal eine Vierjahresperiode wird aus dem Kreis der Stadtteilbeiratsmitglieder eine Lenkungsgruppe gewählt, die für vier Jahre die Geschäftsführung des Stadtteilbeirats übernimmt.
-    Die Lenkungsgruppe besteht grundsätzlich aus bis zu sechs Mitgliedern sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fördervereins.
-    Die Lenkungsgruppe trifft sich zwischen den Sitzungen des Stadtteilbeirats, um die Tagesordnung zusammenzustellen, Verfügungsfondsanträge zu prüfen und Einladungen zu verschicken.
-    Moderation und Protokolle werden von den Mitgliedern der Lenkungsgruppe wahrgenommen. Die Protokolle werden auf der Website des Stadtteilbeirats veröffentlicht.
-    Themenvorschläge und Anträge auf Mittel aus dem Verfügungsfonds können an die Lenkungsgruppe per Mail oder per Post geschickt werden.
-    Sitzungen des gesamten Stadtteilbeirats finden 6 Mal im Jahr statt, in der Regel jeweils dienstags 18 Uhr im BGZ,          Raum JoLa (Ort und Zeit).
-    Die Einladungen zu Sitzungen des Stadtteilbeirats erfolgen spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin per Mail, Pressemitteilung und Aushang mitsamt Tagesordnung. 



Su, 11.08.2020

Share by: