Stadtteilbeirat  Neugraben



Der Verfügungsfonds


Mit Hilfe des Verfügungsfonds sollen kleinere Projekte, Aktionen und Maßnahmen unbürokratisch gefördert werden, die unserem Stadtteil zu Gute kommen und das soziale Miteinander der Menschen befördern.

Es kann jede/r einen Antrag stellen – ob Einzelperson, Institution oder Verein – wichtig ist, dass ist, dass ein/e konkreter/r Ansprechpartner/in benannt wird.

Über die Anträge wird im Beirat entschieden. Die Anträge sollten 14 Tage vor der nächsten Beiratssitzung beim Stadtteilbeirat eingegangen sein.

Gefördert werden Projekte, den BewohnerInnen unseres Stadtteils zu Gute kommen. Das können beispielsweise Gruppenaktivitäten, Veranstaltungen, Anschaffungen und kleinere Investitionen sein. Nicht gefördert werden Projekte, die bereits begonnen haben, laufende Kosten, Kosten für reguläre Ausgaben, die Refinanzierung abgeschlossener Projekte sowie Verpflegungskosten.

Für den Verfügungsfonds gelten folgende Bedingungen:

1.

Der Antrag muss spätestens 10 Tage vor der nächsten Sitzung des Stadtteilbeirates Neugraben beim Stadtteilbeirat Neugraben eingegangen sein, um behandelt werden zu können.

2.

Der oder die Antragsteller/in müssen zur Sitzung anwesend sein, auf der über den Antrag abgestimmt wird und ihren Antrag kurz vorstellen.

3.

Die Förderung beträgt in der Regel höchstens 1.500,-- Euro pro Antrag, Ausnahmen sind zu begründen.

4.

Ein einmal abgelehnter Antrag kann nicht erneut gestellt werden.

5.

Der Maßnahme Beginn darf nicht vor Bewilligung des Verfügungsfondsantrages liegen.

6.

Wenn keine Eigenmittel eingesetzt werden, muss begründet werden warum nicht

7.

Ab einer zu fördernden Summe von € 1.000,-- müssen drei Kostenvoranschläge eingeholt werden.

8.

Die Firmen müssen zur Angebotsabgabe berechtigt sein. Deshalb bitte prüfen, ob es die Firmen wirklich gibt und ob sie ein Impressum haben.

9.

Die Auszahlung an den Antragsteller darf erst erfolgen, wenn die Maßnahme abgerechnet wurde. Die Abrechnung muss spätestens 1 Monat nach Projektende erfolgt sein.

10.

Dem Nachweis über die Durchführung der Maßnahme muss eine Kostenübersicht sowie alle Rechnungen und Quittungen beigefügt werden. Falls der/die Antragstellerin die Quittungen nicht selbst unterzeichnet, sind Namen und Anschrift des/der Empfängers/in deutlich und lesbar zu vermerken.

11.

Das Projekt wird nach Bewilligung durch den Beirat bis zum Jahresende umgesetzt und abgeschlossen.

12.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Beirat auf Grundlage der Geschäftsordnung

13.

Im Falle einer Werbung für das Projekt in Online-oder Printprodukten ist folgender Satz gut sichtbar unterzubringen: „Das Projekt wurde aus dem Verfügungsfonds des Stadtteilbeirates Neugraben gefördert.“

14.

Es werden nur Anschaffungen gefördert, die gemeinnützig eingesetzt werden und die nicht zur Erwirtschaftung von Einnahmen aus Weitergabe/Vermietung/Überlassung dienen.


Anträge sind beim Stadtteilbeirat anzufordern.

Hier können Sie sich den Antrag herunterladen: 

 

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